Stadtgeschichte - Verwaltungsgeschichte

Die heutige Stadt Griesheim inmitten des Rhein-Main-Gebiets ist vor vielen Jahrtausenden aus einer Ansammlung von Höfen hervorgegangen. Von der Steinzeit bis in die Frankenzeit weisen Bodenfunde auf Besiedlungen in der Gemarkung hin. Sie lassen auf Adel, Ackerbau, Textilverarbeitung, Jagd und Handel schließen. Über die Infrastruktur des Dorfes im ersten Jahrtausend kann wohl nur spekuliert werden. Es gab mit Sicherheit schon vor 1165 – der Ersterwähnung Griesheims – eine Kirche, was auf eine gewisse Größe des Ortes schließen lässt.

Bei seiner ersten bisher bekannten Erwähnung am 14. Juni 1165 in einer Urkunde von Kaiser Friedrich I. Barbarossa wurden die Kirche und der Ort Griesheim als Teil einer Schenkung der Grafen von Wertheim an das frisch gegründete Kloster Bronnbach an der Tauber genannt. Vorher fiel Griesheim wohl unter das „Zubehör“ des Königshofes Groß-Gerau und wurde nicht eigens erwähnt. Dieses Reichsgut war Anfang des elften Jahrhunderts nacheinander Lehen der Bistümer Worms, Bamberg und Würzburg. In der Zeit zwischen 1013 und 1165 gelangte es in den Besitz der Grafen von Wertheim, die es dann an das Kloster Bronnbach gaben.

1225 traten neben vielen Honoratioren aus anderen Orten der Pfarrer und der Schultheiß von Griesheim als Zeugen in einem Schriftstück auf. Das waren also zu diesem Zeitpunkt die wichtigsten Personen im Dorf. Ein präsenter Grundherr lässt sich allerdings nur schwer benennen; zu oft wurden Teile des Ortes oder seiner Erträge unter dem Adel hin- und hergeschoben. Man kann davon ausgehen, dass die Griesheimer Bauern das Land bestellten, einige mit Vieh handelten und einige handwerkliche Arbeiten erledigten. Ein Pfarrer kümmerte sich um das Seelenheil. Die Bauern mussten von den Erträgen an die Landbesitzer einen Teil abgeben, den sogenannten Zehnten. Sie durften ihren Aufenthaltsort nicht frei bestimmen, mussten für Eheschließungen um Erlaubnis fragen und hatten keinerlei Mitgestaltungsrechte außerhalb ihres Ortes. 1408 wurden unter den rund 50 abgabepflichtigen Einwohnern Schultheiß, Büttel, Wirtin, Knecht, Juncker, Schmied, Pfarrer und der Sauhirte erwähnt. Das Dorf hatte damals etwa 300 Einwohner.

Die Besitzer des Landes wechselten noch mehrmals, bis 1318 die Grafen von Katzenelnbogen schließlich mit dem früheren Königsgut und der Grafschaft Bessungen, zu der Griesheim damals gehörte, belehnt wurden. 1479 erlosch das Geschlecht der Katzenelnbogen im Mannesstamm. Erbe war der Schwiegersohn des letzten Grafen, Landgraf Heinrich von Hessen. Griesheim blieb bis 1821 in feudalem hessisch-darmstädtischen Besitz. Verwaltet wurde es vom Oberamt Darmstadt und Amt Pfungstadt.

Seit dem Jahr 1601 sind in Griesheim die Gemeinderechnungen erhalten; dadurch existieren seit diesem Jahr Nachrichten direkt aus dem Ort selbst und nicht mehr nur über ihn. Zwei Gemeinderechner, Bürgermeister genannt, trugen die Belege zusammen, die ein Schreiber dann notierte. Auf der Gehaltsliste der Gemeinde standen ein Flurschütz, der für Recht und Ordnung zuständig war, und zwei Nachtwächter.

Das Dorf war mit einem Zaun umgeben, der von den lokalen Nutzern der Weiden instand gehalten werden musste. Eine Schmiede, eine Badestube und ein Gemeindebackhaus standen zur Verfügung. Weitgehend unbehelligt von der Obrigkeit konnten die Einwohner innerhalb des Dorfes leben. Griesheim war kein besonderer Handelsplatz, keine Zollstation und hatte auch keine andere Funktion von Bedeutung. Allerdings lag es an der Geleitstraße Frankfurt-Worms und musste in unruhigen Zeiten viele umherziehende und oft marodierende Heere ertragen.

Spätestens Ende des 18. Jahrhunderts gab es Griesheimer mit Grundbesitz, die als Gemeinsmänner bezeichnet wurden, und besitzlose Beisassen. Der Schultheiß (Dorfvorsteher) wurde vom Landesherrn eingesetzt und hatte die Verwaltung sicherzustellen. Dabei wurde er vom Büttel unterstützt. Sieben Schöffen, ebenfalls vom Landesherrn benannt, waren für Rechtsprechung bei kleineren Streitigkeiten und Vergehen zuständig, größere Vergehen wurden (belegt seit 1442) dem Zentgericht in Pfungstadt vorgetragen, das zweimal jährlich tagte.

Das 1806 neugeschaffene Großherzogtum Hessen war in drei Provinzen eingeteilt worden. Griesheim gehörte zu Starkenburg. Mit der Gemeindeverfassung 1821 kam es zum Landratsbezirk Dornberg, 1832, als die Kreise neu geschaffen wurden, zum Kreis Groß-Gerau und zwanzig Jahre später zum Kreis Darmstadt. In der Zeit der französischen Besatzung nach dem ersten Weltkrieg war wiederum der Kreis Groß-Gerau für Griesheim zuständig.

1822 erhielten die Gemeinden Bücher, um die Ortsbürger einzutragen. Bis dato als Gemeinsleute und Beisassen geführte Personen mussten binnen zwei Monaten darin als Ortsbürger erfasst werden. Das Recht auf einen Eintrag hatte nun jeder hessische Mann ab dem 25. Lebensjahr, der keinen Militärdienst leisten musste, unabhängig vom Vermögen. Noch 1817 hatte die Griesheimer Gemeindeordnung vorgesehen, dass nur in die Gemeinde eintreten dürfe, wer ein eigenes Anwesen und Zugvieh vorweisen konnte.

Andere Griesheimer Bestimmungen von 1817 wurden durch die Verfassung nicht berührt: So musste jeder Ortsbürger einen ledernen Feuereimer stellen. Bäcker und Schmied wurden von der Gemeinschaft unterhalten. Der Lohn für Pferde-, Kuh-, Schweine- und Gänsehirten der Gemeinde war festgeschrieben. Auch die Bezahlung für den Feldschütz regelte diese Ordnung. Während die bisher genannten eine gemischte Bezahlung aus Bargeld und Sachleistungen (beispielsweise erhielt der Kuhhirt 16 Gulden Jahreslohn und ein Paar Schuhe) bezogen, sah die Gemeindeordnung für den Gerichtsdiener eine Entlohnung nur in Geld vor (28 bis 29 Gulden). Was auf den ersten Blick üppig erscheint, relativiert sich, bedenkt man, dass er Schuhe, Korn und Wein selbst kaufen musste. Dem Brandschutz widmete die Gemeindeordnung fünf Artikel, in denen namentlich festgelegt wurde, wer welche Aufgabe hatte.

Eine 1874 vollzogene Trennung in Stadt- und Landgemeinderecht wurde durch die Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 wieder in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst. Aber schon nach eineinhalb Jahren hatte sie nach dem Einsetzen der Willkürherrschaft der Nationalsozialisten keine praktische Bedeutung mehr. In Griesheim verloren nach den Gemeinderatswahlen 1933 die SPD-Gemeinderäte im Zuge der Gleichschaltung zwangsweise ihr Mandat. Die Entmachtung der Länder und Kommunen fand schließlich in der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 ihre Entsprechung, die die de facto schon bestehenden Zustände gesetzlich untermauerte. 1938 schließlich wurde der NSDAP-Ortsgruppenleiter als Bürgermeister eingesetzt.

Das Gelände rund um den Griesheimer Flugplatz wurde 1937 durch die Nationalsozialisten nach Darmstadt ausgemeindet, um Darmstadt als Garnisonsstadt zu stärken. Dies geschah gegen den Willen der Griesheimer Bevölkerung und Lokalpolitik. Bestrebungen nach dem Zweiten Weltkrieg, die ursprünglichen Gemarkungsgrenzen wiederherzustellen, scheiterten am Willen der Stadt Darmstadt und den Politikern ihres Stadtrates.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 ernannte die amerikanische Militärverwaltung einen neuen Landrat und in Griesheim den ehemaligen SPD-Gemeinderat Daniel Müller zum Bürgermeister. Im Oktober 1945 war das neue Land Hessen aus dem ehemaligen Volksstaat Hessen und den preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau gebildet worden. Daraufhin verabschiedete der Gesetzgeber am 21. Dezember die provisorische Großhessische Gemeindeordnung, eine bereinigte Fassung der Deutschen Gemeindeordnung von 1935. Im Januar 1946 wurden die ersten Gemeindewahlen durchgeführt.

In den folgenden Jahrzehnten wurden die Bestimmungen im Ortsbürgerrecht mehrfach modifiziert. Schließlich sah sich der Gesetzgeber 1962 dazu veranlasst, alle alten Regelungen formal außer Kraft zu setzen: Im „Gesetz zur Bereinigung der Rechtsvorschriften über die Nutzungsrechte der Ortsbürger“ vom 19. Oktober 1962 (GVBl. I S. 467) wurden Rechtsvorschriften aufgehoben, die zwischen 1814 und 1937 erlassen worden waren.

Der Kreis Darmstadt wurde 1977 mit dem Kreis Dieburg zusammengelegt. Als äußeres Zeichen verschwand das Autokennzeichen „DI“. Seit 2013 besteht wieder die Möglichkeit das „DI“ zu erhalten, ganz gleich ob man im Ost- oder Westkreis zuhause ist.